Kärnten
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Arbeiterkammer Kärnten informiert:

Lehrling ausgenutzt: AK Young erstreitet 8.100 Euro für junge Arbeitnehmerin

Eine junge Kärntnerin wurde in ihrem Lehrbetrieb monatelang nicht bezahlt und musste berufsfremde Tätigkeiten verrichten. Die Arbeiterkammer Young konnte für sie rund 8.100 Euro an ausstehenden Zahlungen und Schadenersatz durchsetzen.

Ein Lehrverhältnis soll Jugendlichen eine fachlich fundierte Ausbildung bieten. Im Fall einer jungen Kärntnerin war jedoch das Gegenteil der Fall. Anstatt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten, wurde sie hauptsächlich für einfache Hilfsarbeiten wie Rasenmähen, Materialverpackung und andere körperliche Tätigkeiten eingesetzt. Diese Aufgaben gehören nicht zum Berufsbild einer Bürokauffrau und verletzen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Lehrlingsausbildung.

Fehlende Qualifikation im Betrieb

Hinzu kam, dass der Jugendlichen über mehrere Monate hinweg ihr Lehrlingseinkommen vorenthalten wurde. Erst durch die Unterstützung der Arbeiterkammer Young wurde festgestellt, dass im Betrieb keine einzige Person über die erforderliche Qualifikation oder Befugnis verfügte, um Lehrlinge auszubilden. Laut AK-Young-Experte Erich Malle ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen das Berufsbildungsrecht und zeigt, wie dringend Jugendliche professionelle Unterstützung benötigen.

8.100 Euro durchgesetzt

Der Jugendreferent der AK Young setzte für die Auszubildende sowohl die ausstehenden Lehrlingsentschädigungen als auch Schadenersatz durch. Insgesamt wurden rund 8.100 Euro erwirkt, die der jungen Frau zustanden. Für AK-Präsident Günther Goach ist der Fall ein mahnendes Beispiel dafür, dass Lehrlinge weder billige Arbeitskräfte noch Lückenfüller sind. Sie haben Anspruch auf eine hochwertige Ausbildung und faire Bezahlung.

Klare Empfehlung der Arbeiterkammer

Goach betont, dass die Arbeiterkammer konsequent gegen Missstände vorgehen wird. Jugendliche, die unsicher sind, ob in ihrem Betrieb alles korrekt abläuft, können sich jederzeit an die Experten der AK Young wenden. Die Beratung ist kostenlos und umfasst sowohl rechtliche Unterstützung als auch Begleitung bei weiteren Schritten.

Was Lehrlinge unbedingt wissen sollten

Die Arbeiterkammer rät Lehrlingen, ihren Lehrvertrag sorgfältig zu prüfen. Alle wichtigen Angaben wie Einkommen, Dauer und Ausbildungsbereich müssen klar formuliert sein. Zudem sollte eine laufende Ausbildungsdokumentation geführt werden, in der die vermittelten Inhalte sowie die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten festgehalten werden. Lehrlinge haben das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung und dürfen nicht für unbezahlte Hilfsarbeiten eingesetzt werden.

Bei Problemen unterstützt die AK Young über akyoung.at, per Mail an akyoung@akktn.at oder telefonisch unter 050 477 1002.

  • Online: 26.11.2025 - 10:20