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PV-Föderung wird angepasst: Neuerung bei privaten Anlagen

Der Photovoltaik Ausbau in Kärnten schreitet rasant voran und wird auch künftig gezielt unterstützt. Ab 2026 setzt das Land bei der Förderung privater Anlagen verstärkt auf Stromspeicher und Eigenversorgung.

Land Kärnten informiert: Neue Förderrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen ©pixabay

Zwischen 2022 und 2025 hat sich in Kärnten die Zahl der installierten PV-Anlagen verdoppelt. Einen wesentlichen Anteil daran haben die Förderprogramme des Landes, über die jährlich rund 13.000 Förderfälle abgewickelt werden. Allein im Jahr 2025 wurden mehr als 40 Millionen Euro an Kärntner Haushalte ausbezahlt, ein vergleichbarer Betrag ist auch für 2026 vorgesehen.

Neue Förderrichtlinien ab 2026

Um auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren, passt das Land Kärnten seine Energieförderung regelmäßig an. In der kommenden Regierungssitzung werden neue Photovoltaik Förderrichtlinien für das Jahr 2026 beschlossen. Während die Fördersätze für kommunale und betriebliche Anlagen unverändert bleiben, gibt es bei privaten Anlagen wesentliche Neuerungen.

Fokus auf Speicher und Eigenverbrauch

Künftig werden nur mehr private Photovoltaikanlagen gefördert, die mit einem Stromspeicher ausgestattet sind. Voraussetzung ist eine neu errichtete Anlage mit mindestens 5 Kilowatt Peak Leistung sowie ein Stromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden Kapazität. Diese Dimension gilt für den Großteil der Kärntner Haushalte als ausreichend. Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig die regionalen Stromnetze zu entlasten.

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Pauschale Förderung und weniger Bürokratie

Ab 2026 wird die Förderung auf ein pauschales Modell umgestellt. Pro privater Photovoltaikanlage gibt es künftig einen einheitlichen Förderbetrag von 3.000 Euro, unabhängig von der Größe der Anlage. Die Anrechnung von Bundesförderungen entfällt, wodurch die Abwicklung vereinfacht wird. Wer eine bestehende Anlage mit einem entsprechenden Speicher nachrüstet, kann zusätzlich eine pauschale Förderung von 1.000 Euro beantragen.

Antragstellung und Fristen

Der erste Fördercall für 2026 startet am 15. April. Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die im Jahr 2026 errichtet werden. Die Antragstellung ist nur online über die Website des Landes Kärnten möglich. Für Anlagen, die 2025 errichtet wurden, gilt noch die aktuelle Förderrichtlinie, Anträge können dafür bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.