Für die Kärntner Landesregierung ist der Karfreitag kein gewöhnlicher Feiertag. Er hat eine zentrale Bedeutung für viele Menschen, sowohl aus religiöser als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Dieser Charakter soll auch künftig im öffentlichen Leben sichtbar bleiben. Deshalb wurde eine Novelle des Kärntner Veranstaltungsgesetzes ausgearbeitet und nun in der Regierungssitzung beschlossen.
Was künftig erlaubt ist und was nicht
Die neue Regelung sieht ein relatives Veranstaltungsverbot am Karfreitag vor. Grundsätzlich bleiben Veranstaltungen untersagt, erlaubt sind jedoch einzelne Ausnahmen. Diese müssen den stillen und gedenkenden Charakter des Tages respektieren und dürfen religiöse Gefühle nicht verletzen. Eine behördliche Bewilligung ist dafür nicht vorgesehen, da das Verbot direkt aus dem Gesetz gilt.
Lesungen oder Ausstellungen, die ruhig gestaltet sind und Rücksicht auf den Karfreitag nehmen, können stattfinden. Große Konzerte, Sportveranstaltungen im Freien oder Events mit starkem Lärm- oder Verkehrsaufkommen bleiben hingegen unzulässig.
Strenge Prüfung durch Behörden
Ob eine Veranstaltung erlaubt ist, wird weiterhin von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten überprüft. Maßgeblich sind Inhalt, Art der Durchführung und die Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum. Auch vorbereitende Maßnahmen wie Werbung, zusätzlicher Verkehr oder Lärmentwicklung fließen in die Beurteilung ein. Der Maßstab für diese Entscheidungen ist bewusst streng gehalten.
Einbindung der Kirchen und Blick in andere Bundesländer
Bei der Ausarbeitung der Novelle orientierte sich Kärnten an bestehenden Regelungen anderer Bundesländer, die sich in der Praxis bewährt haben. Von Beginn an wurden außerdem Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche eingebunden. Beide Kirchen unterstützen den eingeschlagenen Weg und sehen die neue Lösung als ausgewogenen Kompromiss.
Inkrafttreten ab 2026 geplant
Der Beschluss kurz vor Weihnachten ist dem engen Zeitplan geschuldet. Nach dem Regierungsbeschluss und dem geplanten Landtagsbeschluss muss der Gesetzesentwurf noch dem Bundeskanzleramt zur Stellungnahme übermittelt werden. Ziel der Landesregierung ist es, dass die neue Karfreitagsregelung erstmals im Jahr 2026 zur Anwendung kommt.
Hintergrund
Fast genau ein Jahr nach der Aufhebung des bisherigen Veranstaltungsverbots am Karfreitag durch den Verfassungsgerichtshof hat Kärnten eine neue gesetzliche Lösung gefunden. Die damalige Entscheidung zwang das Land dazu, das bestehende Verbot zu überarbeiten und eine rechtlich haltbare Nachfolgeregelung zu entwickeln.