Ein Leiharbeiter wurde in Kärnten trotz ordnungsgemäßer Arbeitsleistung gekündigt. Die Beendigung des Dienstverhältnisses entsprach jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben. Statt der im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist von sechs Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten setzte der Arbeitgeber lediglich eine vierwöchige Frist zum Ende der Arbeitswoche an. Für den Betroffenen hatte das spürbare finanzielle Folgen.
AK prüft den Fall und entdeckt weitere Fehler
Nach der Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer Kärnten nahm AK Bezirksstellenleiter Jürgen Jöbstl aus Wolfsberg den Fall genau unter die Lupe. Dabei zeigte sich rasch, dass nicht nur die Kündigungsfrist falsch berechnet worden war. Zusätzlich hatte der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub verbucht, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage bestand. Auch sogenannte Stehzeiten, also Zeiten ohne Einsatz, obwohl der Arbeitnehmer zur Verfügung stand, wurden nicht korrekt abgerechnet. Insgesamt entstand dem Leiharbeiter dadurch ein erheblicher finanzieller Nachteil.
4.300 Euro netto erfolgreich durchgesetzt
Nach genauer Berechnung und Intervention durch die Arbeiterkammer konnten die offenen Ansprüche erfolgreich eingefordert werden. Am Ende erhielt der Betroffene eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 4.300 Euro netto. Dieser Betrag setzte sich aus einer Kündigungsentschädigung, dem Entgelt für Stehzeiten sowie einer Korrektur des Urlaubsanspruchs zusammen.
Faire Behandlung gilt für alle Beschäftigten
AK Präsident Günther Goach: „Viele Beschäftigte wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und verlieren dadurch oft Geld, das ihnen zusteht. Gerade in der Arbeitskräfteüberlassung passieren immer wieder Fehler bei Kündigungsfristen und Entgeltabrechnungen. Wir raten allen Betroffenen, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten kostenlos und vertraulich an die AK zu wenden.“
Die Arbeiterkammer Kärnten rät allen Arbeitnehmern, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln können sich Betroffene kostenlos und vertraulich an die AK wenden.