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Um sein Geld betrogen: Kfz-Lehrling bekam über 10.000 Euro zurück

Ein junger Kfz-Technik-Lehrling aus Kärnten musste monatelang nicht nur um sein Geld, sondern auch um seine Rechte kämpfen. Jetzt brachte die Arbeiterkammer Kärnten den Fall ans Licht. Der entstandene Schaden ist enorm.

AK Young erstreitet fünfstellige Summe für Kfz-Lehrling (Symbolfoto) ©pixabay

Was eigentlich der Start in ein selbstständiges Berufsleben sein sollte, entwickelte sich für einen Jugendlichen aus Kärnten zu einer belastenden Zeit voller Unsicherheit und finanzieller Sorgen. Sein Lehrlingseinkommen wurde über Monate hinweg immer wieder verspätet, nur teilweise oder überhaupt nicht ausbezahlt. Doch das war längst nicht alles.

Massive Gesetzesverstöße

Bei der Überprüfung durch die Arbeiterkammer Kärnten kamen schwere Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Berufsausbildungsgesetz ans Licht. Der noch minderjährige Lehrling musste Überstunden leisten und im Akkord arbeiten. Beides ist für unter 18-Jährige gesetzlich streng verboten.

AK-Young-Experte Erich Malle zeigt sich betroffen: „Hier wurden nicht nur finanzielle Verpflichtungen missachtet, sondern grundlegende Schutzbestimmungen für Jugendliche einfach ignoriert.“

Über 10.000 Euro vorenthalten

Als das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten schließlich das Lehrverhältnis auflöste, folgte der nächste Schock, denn bei der Endabrechnung stellte sich heraus, dass dem jungen Mann mehr als 10.000 Euro zustanden. Das Geld wurde ihm jedoch vorenthalten.

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AK-Präsident Günther Goach findet klare Worte: „Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dürfen Betriebe nicht die Rechte ihrer Lehrlinge mit Füßen treten. Dieser Fall zeigt deutlich: Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar.“

Was Lehrlinge wissen sollten

Viele junge Menschen wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Die Arbeiterkammer erinnert daher an die wichtigsten Punkte:

  • Maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten
  • 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeitszeit
  • Keine Überstunden und keine Akkordarbeit unter 18 Jahren
  • Anspruch auf 25 bzw. 30 Werktage Urlaub pro Jahr (je nach Branche)
  • Entlohnung mindestens nach Kollektivvertrag
  • Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für Prüfungen

Kostenlose Beratung für junge Menschen

Wer unsicher ist oder Unregelmäßigkeiten bemerkt, sollte nicht zögern, sich Hilfe zu holen. Die AK Young bietet kostenlose und vertrauliche Beratung.