Ab dem heutigen 12. Januar 2026 startet in Österreich die neue Geräte-Retter-Prämie. Sie ist das Nachfolgemodell des bisherigen Reparaturbonus und unterstützt Privatpersonen bei der Reparatur, Wartung und beim Service von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt.
Welche Geräte werden gefördert
Gefördert werden Reparaturen, Serviceleistungen und Wartungen von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der offiziellen Geräteliste angeführt sind. Dazu zählen unter anderem Waschmaschinen, Kühlschränke, Tiefkühlgeräte, Staubsauger, Elektrowerkzeuge sowie Geräte für die Krankenpflege wie Rollstühle, Pflegebetten oder Blutdruckmessgeräte.
Nicht gefördert werden unter anderem Fahrräder, E Bikes, Smartphones und Handys, Kraftfahrzeuge, Unterhaltungsgeräte, Luxus und Wellnessgeräte sowie Geräte, die nicht auf der Geräteliste der Förderaktion angeführt sind.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Bruttokosten und ist mit maximal 130 Euro pro Gerät begrenzt. Für Kostenvoranschläge können bis zu 30 Euro gefördert werden. Förderfähig sind Arbeitszeit inklusive Anfahrtskosten, Materialkosten sowie Versandkosten für Ersatzteile. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Beantragung und Auszahlung
Die Beantragung erfolgt online über www.geräte-retter-prämie.at. Der Geräte-Retter-Bon ist drei Wochen gültig und kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Der gesamte Rechnungsbetrag wird beim Betrieb bezahlt. Die Förderungssumme wird anschließend direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Stärkung des regionalen Handwerks
Peter Storfer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Kärnten, betont den Nutzen für Haushalte und Betriebe. Reparaturen senken die Kosten für Konsumenten, verlängern die Lebensdauer der Geräte und stärken gleichzeitig das regionale Handwerk.