Zwei Kärntnerinnen staunten nicht schlecht, als plötzlich hohe Rechnungen in ihren Briefkästen landeten. Ein Onlineversandhaus forderte mehrere Tausend Euro für angebliche Bestellungen. Tatsächlich hatten die Betroffenen jedoch keine Waren bestellt.
Eine der Konsumentinnen erhielt bereits die dritte Zahlungserinnerung über knapp 4.000 Euro direkt vom Händler. Die zweite Frau bekam eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros über rund 4.300 Euro. In beiden Fällen handelte es sich um Bestellungen, die nie getätigt worden waren.
Verdacht auf Identitätsdiebstahl
Eine der Frauen versuchte zunächst selbst, den Sachverhalt zu klären. Dabei fiel ihr auf, dass weder die Bankdaten noch die Artikelnummern mit jenen auf der offiziellen Website übereinstimmten. Der Verdacht auf Identitätsdiebstahl erhärtete sich.
Daraufhin wandten sich beide Betroffenen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten und erstatteten Anzeige bei der Polizei. „Beide Frauen haben sich zum Glück an unseren Konsumentenschutz gewandt, wo ihnen rasch und kostenlos geholfen werden konnte“, betont AK-Präsident Günther Goach.
AK-Intervention zeigt Wirkung
Nach Intervention der AK wurden die unrechtmäßig geforderten Beträge ausgebucht. Zudem sperrte das Onlineversandhauses die betroffenen Kundenkonten, um weitere missbräuchliche Bestellungen zu verhindern.