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Nach Arbeitsunfall vom Dienstgeber abgemeldet: AK griff ein

Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntner Arbeitnehmerin abgemeldet und erhielt kein Geld mehr. Erst die Intervention der AK Kärnten brachte Klarheit und eine Nachzahlung von über 3.660 Euro.

Arbeitsunfall: Warum Betriebe weiterhin zahlen müssen (Symbolfoto) ©freepik/varh

Ein Arbeitsunfall kann das Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Für eine Kärntner Arbeitnehmerin kam zur Verletzung jedoch noch eine weitere Belastung hinzu. Ihr Dienstgeber meldete sie nach dem Unfall ab und stellte sämtliche Zahlungen ein.

Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Dort wurde der Fall genau geprüft. Das Ergebnis war eindeutig: Bei einem Arbeitsunfall besteht ein klarer Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen.

Klare Rechtslage bei Arbeitsunfällen

Auch der zuständige AK Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl betont die eindeutige Rechtslage: „Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden.“

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Nach der Intervention der AK lenkte der Dienstgeber ein. Der ausstehende Betrag von rund 3.660 Euro wurde vollständig nachgezahlt.

Was als Arbeitsunfall gilt

Nicht nur Unfälle direkt am Arbeitsplatz fallen unter den gesetzlichen Schutz. Auch im Homeoffice besteht dieser Anspruch. Ebenso zählen Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit dazu. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften.

Darüber hinaus sind Wege zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes oder zur Kinderbetreuung abgesichert. Auch bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen wie der Arbeiterkammer oder dem ÖGB sowie bei berufsbezogenen Kursen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Tätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz.