Zurück

Neue Tourismusreform bringt mehr Geld und weniger Verbände

Im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung wurde heute die umfassende Tourismusreform präsentiert. Morgen soll das neue Tourismusgesetz in der Landesregierung beschlossen werden. 50 Millionen Euro jährlich, nur noch zehn Tourismusverbände und eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe sind die zentralen Eckpunkte.

Mit dem neuen Kärntner Tourismusgesetz soll die größte Reform seit Jahren umgesetzt werden. Mehr finanzielle Mittel, schlankere Strukturen und eine einheitliche Aufenthaltsabgabe sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts nachhaltig stärken. ©Symbolfoto, KI

Nach rund eineinhalb Jahren intensiver Verhandlungen, Workshops und Abstimmungen steht Kärnten vor der größten Tourismusreform dieser Legislaturperiode. Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig präsentierte gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaftskammer, des Gemeindebundes und der Kärnten Werbung das neue Gesetzespaket, das morgen beschlossen werden soll.

„Der Kärntner Tourismus braucht mehr Investitionen in die Infrastruktur, weniger Kleinteiligkeit in Organisation und Vermarktung und eine klare Aufgabenteilung“, betonte Schuschnig. Insgesamt seien über 100 Termine mit rund 500 Stakeholdern durchgeführt worden.

Von 125 Organisationen auf zehn Verbände

Kernstück der Reform ist eine tiefgreifende Strukturänderung. Statt bisher 125 Organisationseinheiten auf drei Ebenen soll es künftig zehn große Tourismusverbände auf zwei Ebenen geben. Örtliche und regionale Strukturen werden zusammengeführt. Die bestehenden Regionsgrenzen bleiben weitgehend erhalten. Die strategische Steuerung bleibt wie bisher in der Hand der Tourismusbetriebe. Ziel sei es, Entscheidungswege zu verkürzen und Ressourcen effizienter einzusetzen.

Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl sprach von einem „deutlichen Schritt zur Effizienzsteigerung“. Die Wettbewerbsfähigkeit müsse gestärkt und Investitionen wieder ermöglicht werden.

Einheitliche Aufenthaltsabgabe bringt 20 Millionen Euro mehr

Ein zweiter zentraler Punkt ist die Einführung einer landesweit einheitlichen Aufenthaltsabgabe. Orts- und Nächtigungstaxe werden zusammengeführt. Künftig beträgt die Abgabe 3,60 Euro pro Nacht, bei Campingplätzen 3,10 Euro, jeweils zuzüglich 90 Cent Infrastruktur und Mobilitätsbeitrag.

Damit stehen dem Kärntner Tourismus künftig rund 50 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, etwa 20 Millionen Euro mehr als bisher.

Schuschnig stellte klar: „Kein einziger Euro bleibt beim Land. Die Mittel fließen zu 100 Prozent in den Tourismus.“ Die Gelder seien zweckgebunden und würden nicht zur Budgetkonsolidierung herangezogen.

Werbung

Mehr Verantwortung für Kärnten Werbung

Mit der Reform erhält auch die Kärnten Werbung zusätzliche Aufgaben. Verkaufsförderung, zentrale Marktforschung, Koordination der regionalen Entwicklungskonzepte sowie die Bündelung der digitalen Auftritte sollen künftig zentral gesteuert werden. Geplant ist eine gemeinsame Website für ganz Kärnten bis 2027.

Geschäftsführer Klaus Ehrenbrandtner verwies auf bestehende Herausforderungen. Zwar habe Kärnten zuletzt Gästerekorde bei den Ankünften verzeichnet, die Nächtigungszahlen stagnieren jedoch seit Jahren bei rund 13 Millionen. Die Aufenthaltsdauer sinke, die Gesamtzufriedenheit liege leicht unter dem Bundesschnitt. Investitionen in Radwege, Wanderwege und Mobilität seien daher dringend notwendig.

Gemeinden und Zweitwohnsitze mitgedacht

Auch die Gemeinden waren stark in die Verhandlungen eingebunden. Gemeindebundpräsident Christian Poglitsch sprach von einem „Mammutprojekt“. Haftungsfragen und personelle Übergänge seien geklärt, es gebe eine klare Aufgabenteilung.

Doch auch finanziell sollen die Gemeinden profitieren. „Wir passen die Zweitwohnsitzabgaben an. Das bringt zusätzlich 15 Millionen Euro als reine Gemeindeabgaben“, erklärte SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser. „Das letzte Mal wurde die Abgabe vor über zehn Jahren angepasst.“ Ab 1. März 2028 gilt die neue Höhe der Zweitwohnsitzabgabe. Damit sollen den Gemeinden künftig zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen.

Reform als Startschuss, nicht als Endpunkt

Einigkeit herrschte am Podium darüber, dass mit dem Gesetz allein noch kein Erfolg garantiert sei. „Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit“, so Schuschnig. Es brauche Engagement der Betriebe, der Gemeinden und der neuen Verbände, um aus den zusätzlichen Mitteln messbare Verbesserungen bei Infrastruktur, Gästezufriedenheit und Wertschöpfung zu erzielen.

Die Reform 2025+ soll Kärnten im Wettbewerb der Destinationen wieder nach vorne bringen. Ob die Erwartungen erfüllt werden, wird sich an Nächtigungen, Aufenthaltsdauer, Wertschöpfung und letztlich an der Zufriedenheit der Gäste messen lassen.