Das traditionsreiche Festival am Sonnegger See steht seit geraumer Zeit im Fokus eines umfangreichen Verfahrens rund um die Anmeldung von freiwilligen Helfern. Wie die Kleine Zeitung zuerst berichtete, hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten in einem Teilbereich entschieden, doch nach einer außerordentlichen Revision müssen nun auch die verbleibenden 178 Fälle verhandelt werden.
Verfahren weitet sich aus
Ursprünglich waren 192 Fälle anhängig. In 14 exemplarischen Fällen bekam der Verein vor dem Landesverwaltungsgericht Recht, eine zuvor verhängte Strafe wurde deutlich reduziert. Doch das Finanzministerium brachte eine außerordentliche Revision ein. Damit müssen nun auch die übrigen 178 Fälle einzeln geprüft werden.
Dem Verein droht damit ein langwieriges Verfahren mit zahlreichen Verhandlungsterminen. Von einem „Monsterverfahren“ ist die Rede. Laut Berichterstattung der Kleinen Zeitung könnte sich der Rechtsstreit über Jahre ziehen.
Kritik aus der Region
In sozialen Netzwerken sorgt die Entwicklung für deutliche Reaktionen. Auf seiner Facebook-Seite äußerte sich Hubert Pleschounig kritisch zur aktuellen Situation. Er schreibt: „Wie soll ein großer Verein ohne Anerkennung des ‚Ehrenamtes‘ überleben und tolle Veranstaltungen mit tollen Künstlern und Nachwuchshoffnungen im schönen Kärntnerland durchführen… Danke der Finanzpolizei für die Belastung der Steuerzahler?“
Der Beitrag macht die Sorge deutlich, dass ehrenamtliches Engagement durch die rechtliche Unsicherheit zunehmend unter Druck gerät.
Auswirkungen auf das Festival
Das „Acoustic Lakeside“ gilt seit Jahren als kulturelles Aushängeschild der Region. Neben internationalen Künstlern stehen auch heimische Acts auf der Bühne. Der organisatorische Aufwand ist groß – getragen wird das Festival traditionell von zahlreichen freiwilligen Helfern.
Ob und in welcher Form sich das laufende Verfahren künftig auf die Durchführung der Veranstaltung auswirkt, bleibt offen. Klar ist jedoch: Der Rechtsstreit ist noch lange nicht abgeschlossen.