Über eine bekannte Online-Buchungsplattform reservierte ein Kärntner ein Hotel im italienischen Jesolo. Kurz darauf erhielt er eine E-Mail sowie eine Nachricht über die App der Plattform mit der Aufforderung, seine Zahlungsdaten zu aktualisieren. Andernfalls werde die Buchung innerhalb von 24 Stunden storniert.
Die Nachricht wirkte glaubwürdig. Der Mann hatte erst wenige Tage zuvor eine neue Kreditkarte erhalten und sah daher keinen Grund, an der Aufforderung zu zweifeln. In dem Glauben, es handle sich um eine routinemäßige Sicherheitsüberprüfung, aktualisierte er seine Daten. Die unangenehme Überraschung folgte kurz darauf, denn von seinem Kreditkartenkonto wurden 1.500 Euro abgebucht.
Sicherheitsproblem war bekannt
Erst später stellte sich heraus, dass es sich um eine betrügerische Zahlungsanforderung handelte. Besonders brisant war jedoch, dass sowohl dem Hotel als auch der Buchungsplattform ein Hackerangriff bekannt gewesen sein soll. Trotz dieses Sicherheitsproblems wurde der betroffene Kärntner nicht vor möglichen Betrugsnachrichten gewarnt.
AK-Konsumentenschutz setzt Rückzahlung durch
Der Betroffene wandte sich schließlich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig: „In Fällen wie diesem ist klar: Unternehmen, denen Sicherheitsprobleme bekannt sind, müssen ihre Kundinnen und Kunden unverzüglich informieren.“ Sie kontaktierte das Kreditkarteninstitut, das Hotel und die Buchungsplattform. Schließlich lenkte die Plattform ein und erstattete dem Kärntner die gesamte abgebuchte Summe.