Laut Angaben des Mediensprechers des Landesgerichts Klagenfurt, Dr. Christian Liebhauser-Karl, wird dem Mann zur Last gelegt, am 8. November 2025 in Eberndorf eine erhebliche Menge an Suchtgift entgeltlich an Dritte überlassen zu haben.
Konkret geht es um zumindest 769 Gramm Kokain sowie rund zehn Gramm Heroin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass die Drogen zuvor aus dem Ausland nach Eberndorf transportiert worden seien.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen ehemaligen Taxiunternehmer handeln. Neben dem Vorwurf des Suchtgifthandels umfasst die Anklage auch die Vorbereitung von Suchtgifthandel sowie einen Tatbestand nach dem Waffengesetz (§ 50 WaffG).
Die Verhandlung wird als Schöffenprozess geführt und steht unter dem Vorsitz von Richter Mag. Gerhard Pöllinger-Sorré. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.