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Deutschpflicht und Gemeinwohlarbeit: Strengere Regeln für Asylwerber in Kärnten

Kärnten zieht die Zügel in der Asylpolitik an. Mit einer verpflichtenden Hausordnung verknüpft das Land Unterstützung mit klaren Erwartungen und spürbaren Konsequenzen bei Verstößen.

LHStv. Martin Gruber und LR Daniel Fellner bei der Pressekonferenz zum Thema „Kärntner Hausordnung“ ©LPD Kärnten/Jannach

Die Kärntner Landesregierung verschärft ihren Kurs in der Asylpolitik und setzt auf ein verbindliches Regelwerk für alle Schutzsuchenden. Mit der neuen „Kärntner Hausordnung“ wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten für Fremde gelten, die im Bundesland aufgenommen werden. Präsentiert wurde die Maßnahme von Landeshauptmann Stv. Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner, die dabei eine klare Linie betonten: Unterstützung soll es nur im Gegenzug für aktives Mitwirken geben.

Integration als zentrale Verpflichtung

Im Mittelpunkt der neuen Regelung steht das Erlernen der deutschen Sprache. Für die Landesregierung ist sie der entscheidende Schlüssel zur Integration. Wer sich weigert, Deutsch zu lernen oder an Werte- und Integrationskursen teilzunehmen, muss künftig mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Kürzungen in der Grundversorgung sind dabei ausdrücklich vorgesehen.

Neben der Sprache wird auch die Einhaltung gesellschaftlicher Grundwerte eingefordert. Dazu zählen insbesondere die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie ein klares Bekenntnis gegen Gewalt, Waffenbesitz und extremistisches Gedankengut.

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Gemeinnützige Arbeit wird Pflicht

Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen Maßnahmen ist die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit. Asylwerber sollen künftig aktiv Tätigkeiten übernehmen, sei es in Gemeinden, in ihren Unterkünften oder in der näheren Umgebung. Damit will das Land nicht nur die Integration fördern, sondern auch ein Zeichen für gegenseitigen Respekt setzen. Wer Schutz erhält, soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringen und einen Beitrag leisten.

Die Verpflichtung wird auch gesetzlich verankert. Im Kärntner Grundversorgungsgesetz wird künftig geregelt, dass entsprechende Tätigkeiten angeboten werden müssen. Werden diese ohne triftigen Grund abgelehnt oder abgebrochen, drohen ebenfalls Sanktionen.

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Die Kärntner Hausordnung ©LPD Kärnten/Jannach

Klare Konsequenzen bei Verstößen

Die neue Hausordnung definiert nicht nur Erwartungen, sondern auch die Folgen bei Nichteinhaltung. Diese reichen von Leistungskürzungen über die Aussetzung der Grundversorgung bis hin zur Ausweisung in schwerwiegenden Fällen.

Die Landesregierung betont dabei, dass es nicht um Strafen, sondern um Verbindlichkeit gehe. Wer sich integriert, die Sprache lernt und sich aktiv beteiligt, soll weiterhin Unterstützung und Perspektiven erhalten.

Regeln sollen im Alltag wirken

Die Hausordnung wird in allen Flüchtlingsunterkünften sichtbar ausgehängt und soll von Beginn an gelten. Ziel ist es, klare Orientierung zu schaffen und ein funktionierendes Zusammenleben im Alltag sicherzustellen.

Die Hausordnung ist verpflichtend und muss von allen Betroffenen unterschrieben werden. Sie definiert grundlegende Regeln für das Zusammenleben und macht deutlich, dass Integration nicht nur ein Angebot, sondern eine Erwartung ist.