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Unternehmen zahlte erst nach Klage 162.000 Euro Betriebspension

Ein Kärntner Pensionist musste seine zugesicherte Firmenpension gerichtlich durchsetzen. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer lenkte das Unternehmen ein.

Betriebspension verweigert: AK Kärnten holte 162.000 Euro zurück ©pixabay/Symbolfoto

Ein Kärntner war seit 1986 in einem Unternehmen beschäftigt, das ihm im Rahmen einer Pensionsordnung eine Betriebspension als zusätzliche Absicherung zusicherte. Nach einem Unternehmensverkauf änderten sich jedoch Eigentümer und Strukturen. In diesem Zuge verschwanden offenbar relevante Unterlagen. Als der Mann im Jahr 2022 in Pension ging, blieb die zugesagte Firmenpension aus. Mehrfache Anfragen beim Arbeitgeber blieben unbeantwortet.

Arbeiterkammer schaltete sich ein

Der Pensionist wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Kärnten. AK-Jurist Fabio Del Frate übernahm den Fall und brachte die Ansprüche gerichtlich ein. Er erklärt, dass gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen und Betriebsübernahmen Zusagen oft in Vergessenheit geraten. Für Betroffene gehe es dabei häufig um erhebliche Geldbeträge.

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Vergleich nach Gerichtsverfahren

Nach zwei Verhandlungsterminen zeigte sich das Unternehmen schließlich einlenkend. Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich. Der Pensionist erhält nun 162.000 Euro brutto an Betriebspension.

„Zum Glück hatte der Mann die alte Pensionsordnung aufbewahrt und konnte so seinen Anspruch nachweisen“, so der Arbeitsrechtsexperte abschließend.