Etwas mehr als 15 Monate nach Einführung der „Wohnbeihilfe neu“ zeigt sich eine klare Bilanz: Die Unterstützung kommt gezielter an und erreicht jene Haushalte, die besonders unter Druck stehen. 2025 wurden über 19.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten unterstützt – darunter 3.280 Kinder sowie mehr als 6.000 Haushalte von Pensionisten mit niedrigen Einkommen.
Reform an Lebensrealität angepasst
Die Reform wurde an die Lebensrealitäten angepasst: Höhere Einkommensgrenzen, stärkere Berücksichtigung von Kindern und eine maximale Unterstützung von bis zu 500 Euro monatlich. Erstmals werden auch Eigentümer mit niedrigen Einkommen bei Betriebs- und Heizkosten entlastet. Im Schnitt beträgt die Unterstützung rund 245 Euro monatlich.
Fokus auf besonders betroffene Gruppen
Besonders stark wirkt die Hilfe bei Alleinerziehenden und älteren Menschen. Alleinerziehende erhalten je nach Haushaltsgröße bis zu 450 Euro monatlich, insgesamt wurden 1.503 Haushalte mit 2.249 Kindern unterstützt.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis – und wir haben ein System geschaffen, das dieses Grundbedürfnis absichert. Nicht pauschal, sondern treffsicher!“
Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig
So funktioniert die Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe richtet sich nach Einkommen und tatsächlichen Wohnkosten. Je niedriger das Einkommen, desto höher die Unterstützung – gedeckelt mit maximal 500 Euro pro Monat.
Beispiel 1: Pensionist, alleinlebend
– Wohnungsgröße: rund 49 m²
– Monatseinkommen: ca. 1.255 Euro
– Wohnkosten gesamt: ca. 511 Euro (Miete und Betriebs-/Heizkosten)
– Monatliche Wohnbeihilfe: 254,10 Euro
Beispiel 2: Alleinerziehende Person mit zwei Kindern
– Wohnungsgröße: rund 79 m²
– Monatseinkommen: ca. 1.840 Euro
– Wohnkosten gesamt: ca. 569 (Miete und Betriebs-/Heizkosten)
– Monatliche Wohnbeihilfe: 294,65 Euro