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„Schleichts euch“ endete vor Gericht: 15.000 Euro für zwei Kärntner Gastro-Beschäftigte

Ein eskalierter Streit in einem Kärntner Gastronomiebetrieb hat für den Arbeitgeber ein teures Nachspiel. Seine zwei Beschäftigten erhielten insgesamt 15.000 Euro Kündigungsentschädigung, nachdem sie sich gegen eine aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Entlassung zur Wehr gesetzt hatten.

15.000 Euro Entschädigung nach verbaler Entgleisung in Kärntner Gastronomiebetrieb (Symbolfoto) ©freepik/varh

Ausgangspunkt war ein klärendes Gespräch, das die beiden Mitarbeiter mit ihrem Chef suchten. Sie wollten betriebliche Probleme ansprechen, doch laut ihrer Darstellung stießen sie dabei auf wenig Interesse. Die Situation kippte schließlich, als der Gastronom die Geduld verlor. Die Aufforderung, die Schlüssel abzugeben und „sich zu schleichen“, ließen sich die beiden Betroffenen nicht bieten und suchten umgehend eine Arbeiterkammer-Bezirksstelle auf. Deren Leiter, Andreas Gaggl, berichtet: „Die beiden haben sofort reagiert und den Vorfall genau dokumentiert. Das war entscheidend.“

Chef musste Kündigungsentschädigung zahlen

Der Arbeitgeber stellte den Vorfall laut Gaggl später jedoch anders dar: „Im Nachhinein versuchte der Arbeitgeber, die Situation umzudeuten. Er behauptete, die beiden seien einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten das Unternehmen eigenmächtig verlassen.“ Dank der lückenlosen Dokumentation und der sofortigen Reaktion der Betroffenen hielten diese Behauptungen jedoch nicht stand. Der Arbeitgeber musste jeweils 7.500 Euro Kündigungsentschädigung, also insgesamt 15.000 Euro, zahlen.

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AK-Präsident Günther Goach sieht darin ein typisches Muster: „Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung im Nachhinein umzudeuten, erleben wir leider immer wieder.“ Gleichzeitig betont er: „Niemand muss sich am Arbeitsplatz beschimpfen lassen oder ohne Einhaltung von Fristen vor die Tür setzen lassen. Beschäftigte, denen solches Unrecht widerfährt, können sich auf unsere kostenlose Unterstützung verlassen.“