Am 15. April 2026 startet das Land Kärnten um 9 Uhr einen weiteren Fördercall für Photovoltaik-Anlagen. Dabei kommt die neue, im Dezember 2025 in der Regierungssitzung beschlossene, PV-Förderrichtlinie für private Anlagen zur Anwendung. Bis zu 40 Millionen Euro stellt das Land für die Energieförderung 2026 zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden künftig neu installierte PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp). Voraussetzung dafür ist, dass mit der neuen PV-Anlage auch ein Speicher mit mindestens fünf Kilowatt-Stunden (kWh) installiert wird. 3.000 Euro erhält man für die Errichtung einer privaten PV-Anlage. Auch größere Anlagen erhalten den pauschalen Fördersatz von 3.000 Euro.
Wer bereits eine Anlage besitzt und lediglich einen Speicher (ab 5 kWh) nachrüstet, wird mit einer Pauschale von 1.000 Euro unterstützt. Diese Fördersätze gelten nur für private Investitionen, nicht für kommunale und betriebliche Photovoltaik-Anlagen.
PV-Trend in Kärnten hält weiter an
Alleine in den letzten rund drei Jahren hat sich die Zahl der installierten Anlagen im Bundesland verdoppelt. Rund 13.000 Förderfälle wurden alleine vergangenes Jahr von der zuständigen Abteilung abgewickelt.
Die Antragstellung für die aktulelle PV-Förderung (von 15. April bis 30. Juni 2026) ist ausschließlich online auf der Hompepage des Land Kärnten unter https://www.ktn.gv.at/ möglich.