Angesichts des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft setzt die Bundesregierung neue Maßnahmen, um das Pensionssystem zukunftsfit zu machen. Im Zentrum steht die sogenannte „Aktiv-Pension“, die gezielt Anreize schafft, über das Regelpensionsalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Der Grundgedanke: Wer länger arbeitet, soll finanziell deutlich profitieren.
Bereits jetzt sind rund 150.000 Menschen in Österreich auch nach Pensionsantritt erwerbstätig. Dieses Potenzial soll künftig noch besser genutzt werden. Auch im Interesse der Wirtschaft, die auf erfahrene Arbeitskräfte angewiesen ist.
Steuerliche Entlastung als Kernstück
Herzstück der Reform ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich. Dieser gilt für Personen, die trotz Pension weiterarbeiten, sowie für jene, die ihren Pensionsantritt bewusst hinausschieben. Voraussetzung sind ausreichend Versicherungsjahre – derzeit 40 Jahre, bei Frauen vorerst weniger, mit schrittweiser Anpassung bis 2033. Wer später in Pension geht, soll laut Bundesregierung zusätzlich profitiert: Der Beitrag zur Pensionsversicherung wird in diesem Fall aus Steuermitteln übernommen.
Weniger Abgaben für Beschäftigte
Neben steuerlichen Vorteilen bringt die Aktiv-Pension auch eine deutliche Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfällt vollständig, während der Arbeitgeberbeitrag bestehen bleibt. Auch für Selbstständige gelten vergleichbare Regelungen. Diese Maßnahmen sollen den finanziellen Anreiz erhöhen, länger im Berufsleben zu bleiben.
Mehr Mittel für den Arbeitsmarkt
Parallel dazu investiert die Regierung massiv in die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Ein neuer Arbeitsmarkt-Transformationsfonds beim AMS wird bis 2030 mit zusätzlichen 160 Millionen Euro ausgestattet. Insgesamt sind jährlich rund 470 Millionen Euro für die Reform vorgesehen.
Das Geld fließt vor allem in Qualifizierung, Weiterbildung und Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Klimawandel.
Start 2027 und Evaluierung geplant
Die gesetzlichen Änderungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Alle Maßnahmen sind unbefristet angelegt, eine Evaluierung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Ziel bleibt klar: mehr Beschäftigung im Alter und ein stabiles Pensionssystem für die Zukunft.