Für mehrere Jahre hatte ein Kärntner in seinen Arbeitnehmerveranlagungen Werbungskosten geltend gemacht. Dazu zählten Ausgaben für doppelte Haushaltsführung sowie Familienheimfahrten.
Das Finanzamt forderte daraufhin entsprechende Belege an. Da der Mann nicht reagierte, wurden die Steuerbescheide ohne Berücksichtigung dieser Kosten ausgestellt. Dadurch entstand ein deutlicher finanzieller Nachteil.
AK greift ein und sichert Anspruch
Erst die Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten brachte die Wende. AK-Steuerexpertin Kathrin Blümel prüfte den Fall und stellte fest, dass grundsätzlich Anspruch auf die geltend gemachten Freibeträge bestand. Zudem war die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen.
„Wir haben umgehend Bescheidaufhebungen beim Finanzamt für vier Jahre beantragt und gleichzeitig die aktuelle Arbeitnehmerveranlagung samt allen erforderlichen Nachweisen eingereicht“, erklärt Blümel.
Über 20.000 Euro rückerstattet
Die neuen Bescheide brachten dem Arbeitnehmer eine Steuergutschrift von rund 20.400 Euro inklusive Anspruchszinsen. Der gesamte Betrag wurde bereits ausbezahlt.
AK-Präsident Günther Goach: „Wer Post vom Finanzamt bekommt, sollte diese unter keinen Umständen ignorieren, sondern innerhalb der gesetzten Frist reagieren.“