Zurück

Fehler bei Heizkostenabrechnung brachte Rückzahlung für ganze Hausgemeinschaft

Was mit einer einzelnen Heizkostenabrechnung begann, endet mit Gutschriften für zahlreiche Mieter. Die AK Kärnten entdeckte eine unzulässige Doppelverrechnung und korrigierte einen Fehler im Abrechnungssystem.

Servicekosten wurden doppelt verrechnet. AK Kärnten intervenierte mit Erfolg. ©pixabay

Ein Mieter wandte sich hilfesuchend an die AK Kärnten, nachdem er im Jahr 2025 die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten hatte. „Die darin enthaltene Nachforderung von 413,87 Euro war rechtlich bereits verfristet“, erklärt Michael Tschamer, Referatsleiter für Mietrecht und Wohnen. Bei der genauen Analyse der Unterlagen fiel auch auf, dass sich die Servicekosten für die Heizung im Folgejahr 2024 ohne ersichtlichen Grund mehr als verdoppelt hatten.

Schwerer Fehler bei Abrechnung entdeckt

Die fachliche Prüfung ergab einen schweren Fehler im System der Vermietergesellschaft. Michael Tschamer: „Es wurden sowohl monatliche Dauerrechnungen als auch eine zusätzliche Jahresrechnung für dieselbe Wartung verbucht – eine Doppelverrechnung, die ohne genaue Belegeinsicht kaum aufgefallen wäre.“

Werbung

Konkret wurden monatliche Beträge von netto 169,12 Euro verrechnet, während im November 2024 zusätzlich eine Jahresrechnung über 2.029,44 Euro in die Abrechnung einfloss.

AK-Intervention bringt Erfolg für gesamte Hausgemeinschaft

Nach Intervention der Arbeiterkammer Kärnten räumte die Vermietergesellschaft den Fehler ein. Neben der erfolgreichen Rückholung der verfristeten Nachforderung von 413,87 Euro für den betroffenen Mieter wurde durch die Korrektur der Doppelverrechnung auch ein Erfolg für die gesamte Hausgemeinschaft erzielt. Alle Mieter erhalten die zu viel gezahlten Anteile zurück, auch jene, die den Fall nicht selbst gemeldet hatten.