Die Experten der AK Kärnten nahmen sich des Falls des mehrfach ausgezeichneter Kochlehrlings an. Jugendreferent Erich Malle überprüfte die Kündigung sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützte den Lehrling bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Schließlich konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden: Der Kochlehrling erhielt knapp 8.000 Euro.
„Lehrlinge haben Rechte“
Für Erich Malle zeigt der Fall, wie wichtig es sei, dass junge Arbeitnehmer ihre Rechte kennen. „Gerade Lehrlinge sind sich oft unsicher, welche Rechte sie haben. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Unterstützung zu holen“, betont Malle.
„Viele Lehrlinge denken, sie müssen alles allein lösen oder alles aushalten, um die Lehre erfolgreich abschließen zu können. Das stimmt nicht. Auch Lehrlinge haben Rechte und wir helfen dabei, diese durchzusetzen“, versichert AK-Präsident Günther Goach.
Kostenlose Beratung für Lehrlinge
Die AK Kärnten weist darauf hin, dass sich Lehrlinge bei Problemen im Betrieb oder bei Unsicherheiten rund um ihre Rechte jederzeit kostenlos und vertraulich beraten lassen können. Ansprechpartner ist das Angebot „AK Young“ unter akyoung@akktn.at oder telefonisch unter 050/477 10 02.