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Nach 17 Jahren ohne Fixvertrag: Kärntnerin erhält 65.000 Euro Entschädigung

Eine Kärntner Arbeitnehmerin musste sich über Jahre hinweg von Befristung zu Befristung hangeln. Erst mit Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Der Fall einer Kärntnerin zeigt, wie problematisch sogenannte „Kettendienstverträge“ sein können ©magnific/varh

Eine Kärntnerin arbeitete insgesamt 17 Jahre lang für denselben Betrieb, allerdings nie mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Stattdessen wurde ihr Dienstverhältnis immer wieder verlängert und eine Befristung an die nächste gereiht. Mit jedem Vertragsende blieb für die Arbeitnehmerin unklar, ob und wie es beruflich weitergeht. Als schließlich feststand, dass ihr letzter Vertrag nicht mehr verlängert werden sollte, wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Kärnten.

AK prüfte rechtliche Lage

Nach eingehender Prüfung des Falls erstellte die AK Kärnten ein Rechtsgutachten und versuchte zunächst, eine außergerichtliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Das erste Angebot des Unternehmens blieb laut AK jedoch deutlich unter den Erwartungen.

Daraufhin stellte die Arbeiterkammer der Kärntnerin einen Rechtsanwalt zur Verfügung, um die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Noch bevor es zu einem Urteil kam, lenkte der Arbeitgeber ein. Die Arbeitnehmerin erhielt schließlich eine freiwillige Abgangsentschädigung in Höhe von rund 65.000 Euro.

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„Kettendienstverträge“ nur eingeschränkt zulässig

AK-Juristin Verena Spath: „Mehrfach hintereinander abgeschlossene Befristungen sind arbeitsrechtlich problematisch. Nach der Rechtsprechung – auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben – sind sogenannte ‚Kettendienstverträge‘ nur eingeschränkt zulässig und brauchen eine sachliche Rechtfertigung wie etwa Saisonarbeit.“ In vielen Fällen könne laut Spath bereits die zweite Befristung dazu führen, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen sei.

AK rät Betroffenen zur Beratung

Die Arbeiterkammer Kärnten empfiehlt Arbeitnehmern, wiederholte Befristungen rechtlich überprüfen zu lassen. Vor allem dann, wenn über Jahre hinweg immer neue Verträge abgeschlossen werden, könne ein unbefristetes Dienstverhältnis vorliegen – mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Ansprüchen.