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Strafvollzug wird reformiert: Regierung erleichtert Abschiebung ausländischer Straftäter

Die österreichischen Justizanstalten stehen seit Jahren unter Druck. Mit einer Reform des Strafvollzugsrechts will die Bundesregierung nun gegensteuern. Geplant ist u.a. eine erleichterte Außerlandesbringungen ausländischer Straftäter.

Die Bundesregierung präsentierte heute eine umfassende Strafvollzugsnovelle©magnific/varh

Die Bundesregierung hat heute eine Reform des Strafvollzugsgesetzes vorgestellt, die mit 1. November in Kraft treten soll. Kernpunkt der Novelle ist die erleichterte Außerlandesbringung ausländischer Straftäter ohne Aufenthaltsrecht. Künftig soll eine Abschiebung nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auch ohne Zustimmung der betroffenen Person möglich sein, sofern ein aufrechtes Aufenthalts- oder Einreiseverbot besteht. Ausgenommen sind Verurteilte wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten. Das Justizministerium rechnet mit einer Entlastung von rund 300 Haftplätzen pro Jahr.

Zudem soll die sogenannte „Haft in der Heimat“ ausgeweitet werden. Bürokratische Hürden für die Überstellung ausländischer Strafgefangener in ihre Herkunftsstaaten werden reduziert. Ein besonderer Fokus liegt auf den Staaten des Westbalkans, deren Staatsangehörige rund zehn Prozent der Insassen in österreichischen Justizanstalten stellen.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Resozialisierung. Künftig soll der Haftantritt bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren länger aufgeschoben werden können, damit Verurteilte eine begonnene Lehre oder Ausbildung abschließen können.

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Sporrer und Karner verteidigen Reform

Justizministerin Anna Sporrer betonte die Notwendigkeit rascher Maßnahmen: „Entlastung bleibt unser zentrales Ziel. Unsere Justizanstalten benötigen rasch spürbare Verbesserungen.“

Innenminister Gerhard Karner bezeichnete die Reform als Teil einer „harten und gerechten Asylpolitik“ und verwies auf die Umsetzung einer Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm.

Der Gesetzesentwurf geht nun in Begutachtung. Die Regierung erwartet sich davon eine spürbare Entlastung des Strafvollzugs und bessere Arbeitsbedingungen für das Justizpersonal.