Die Frau lebt seit 2019 in einer kleinen Mietwohnung. Im Mietvertrag wurde damals eine monatliche Pauschalmiete von 350 Euro vereinbart. Darin enthalten waren laut Vertrag sämtliche Wohnkosten – vom Hauptmietzins über die Betriebskosten bis hin zu Heizung und Strom. Eine gesonderte Abrechnung dieser Kosten war somit ausgeschlossen. In den folgenden Jahren erhielt die Mieterin keine Jahresabrechnungen. Anfang 2025 einigten sich beide Seiten auf eine Erhöhung der Pauschalmiete auf 370 Euro.
Nachforderung sorgte für Überraschung
Umso größer war die Überraschung, als im Jänner 2026 plötzlich eine Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 im Briefkasten lag – verbunden mit einer Nachforderung von mehr als 1.200 Euro. Die Mieterin stimmte zunächst einer Ratenzahlung zu und überwies bereits 410 Euro. Anschließend wandte sie sich jedoch an die Mietrechtsexpertinnen und -experten der AK Kärnten.
Nach Prüfung des Mietvertrages intervenierte die Arbeiterkammer erfolgreich. Der Vermieter erstattete den bereits bezahlten Betrag zurück und verzichtete auf weitere Forderungen.
Kostenlose Prüfung bis Ende Juli
AK-Präsident Günther Goach betont, dass bei einer vereinbarten Pauschalmiete nachträgliche Kostensteigerungen nicht einfach an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden dürfen. Er rät deshalb, Betriebskostenabrechnungen und Nachforderungen vor einer Zahlung prüfen zu lassen.
Im Rahmen des „Betriebskosten-Checks 2026“ können Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in Kärnten ihre Betriebskostenabrechnungen bis 31. Juli kostenlos von der AK überprüfen lassen. Die Aktion soll nicht nur Betroffenen helfen, sondern auch zu einer sorgfältigeren Abrechnungspraxis beitragen.