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Streit um OP-Kosten: Arbeiterkammer erkämpfte volle Leistung für Pferdebesitzerin

Ein einziges Wort in einer Versicherungspolizze entschied über mehr als 4.000 Euro. Eine Kärntner Pferdebesitzerin erhielt nach einer Operation zunächst nur einen Teil der vereinbarten Leistung. Erst die Prüfung durch den AK-Konsumentenschutz brachte Klarheit.

Wie ein einziges Wort der Pferdebesitzerin zur vollen Versicherungsleistung verhalf ©pixabay

Eine Kärntnerin hatte für ihre Stute eine spezielle OP-Kostenversicherung abgeschlossen. Als das Tier im vergangenen Jahr wegen einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk – die bereits die angrenzende Sehne reizte – operiert werden musste, begann für die Besitzerin ein bürokratischer Spießrutenlauf.

Die Versicherung zahlte zunächst lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden. Erst nach hartnäckigem Protest der Frau erkannte das Unternehmen den Sehnenschaden als direkte Folge der Fraktur an und überwies die vertragliche Höchstsumme von 4.000 Euro für die Behandlung des Knochenbruchs.

Das Wort „sowie“ machte den Unterschied

Damit wollte sich die Versicherung jedoch begnügen. Weitere Operations- und Nachbehandlungskosten lehnte sie mit der Begründung ab, diese seien bereits in den 4.000 Euro enthalten.

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AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr nahm die Polizze genau unter die Lupe. Dabei zeigte sich: Der Versicherungsvertrag sieht für Frakturen eine Leistung von 4.000 Euro sowie bis zu 1.500 Euro für Operationen unfallbedingter und akuter Sehnen-, Bänder- und Muskelrisse vor – zusätzlich zur Nachsorge bis zu 15 Tage nach dem Eingriff.

Vertragstext sprach eine klare Sprache

Das Wörtchen „sowie“ machte deutlich, dass es sich um zwei voneinander unabhängige Leistungszusagen handelt. Zudem fand sich im Vertrag keine Bestimmung, wonach die Nachsorge im Fraktur-Deckelungsbetrag enthalten wäre. Angesichts dieser eindeutigen Vertragslage lenkte die Versicherung schließlich ein und überwies zusätzlich zu den bereits ausbezahlten 4.000 Euro weitere 4.155 Euro.

AK-Präsident Günther Goach appelliert an Konsumenten, Ablehnungen von Versicherungsleistungen nicht ungeprüft hinzunehmen: „Bleiben Sie hartnäckig und lassen Sie Versicherungsverträge genau prüfen. Oft weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“