Sittersdorf – Der jahrelange Rechtsstreit rund um das Acoustic Lakeside Festival geht trotz einer höchstgerichtlichen Entscheidung weiter. Wie der ORF Kärnten berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass der veranstaltende Verein seine Vereinsmitglieder nicht als Arbeitnehmer anmelden musste. Damit wurde eine zentrale Rechtsauffassung der Finanzpolizei nicht bestätigt.
Verwaltungsgerichtshof gibt Verein Recht
Auslöser des Verfahrens war eine Kontrolle im Jahr 2023. Die Finanzpolizei war damals der Ansicht, rund 200 Vereinsmitglieder hätten als Helfer beim Festival gearbeitet und hätten daher sozialversicherungsrechtlich angemeldet werden müssen. Gegen die Vereinsvorständin wurde in diesem Zusammenhang eine Strafe in Höhe von rund 140.000 Euro angestrebt.
Nach Angaben des ORF Kärnten kam der Verwaltungsgerichtshof jedoch zum Schluss, dass der Verein entsprechend seinen Statuten gehandelt habe und die Vereinsmitglieder nicht als meldepflichtige Arbeitnehmer einzustufen seien.
Finanzpolizei verfolgt neue Argumentation
Trotz der Entscheidung des Höchstgerichts ist das Verfahren laut ORF Kärnten noch nicht abgeschlossen. Die Finanzpolizei vertrete nun die Auffassung, dass die betroffenen Personen laut Vereinsstatuten gar keine Vereinsmitglieder seien. Zudem sollen vor dem Landesverwaltungsgericht weitere Zeuginnen und Zeugen einvernommen werden.
Anwalt kritisiert Fortsetzung des Verfahrens
Der Rechtsanwalt des Vereins, Rudi Vouk, kritisiert die weitere Vorgehensweise der Behörden deutlich. Gegenüber dem ORF Kärnten bezeichnete er die Fortsetzung des Verfahrens als unnötige Ausdehnung auf Kosten der Steuerzahler. Bereits bisher habe es insgesamt 15 Verhandlungstage gegeben.
Nach Abschluss des laufenden Verfahrens prüfe der Verein laut Vouk zudem die Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Finanzpolizei.
Quelle: Berichterstattung des ORF Kärnten.