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Acoustic Lakeside gewinnt Verfahren endgültig

Nach rund drei Jahren Rechtsstreit steht die Entscheidung fest: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat den Beschwerden der Verantwortlichen des Acoustic Lakeside Festivals vollinhaltlich stattgegeben. Die freiwillige Mitarbeit der Vereinsmitglieder wurde nicht als anmeldepflichtiges Arbeitsverhältnis gewertet.

Nach 3 Jarhen: Endgültiger Sieg für Acoustic Lakeside ©KI/varh

Bereits im Juli hat VK24 über den Rechtsstreit rund um das Acoustic Lakeside Festival am Sonnegger See und eine für den Verein wesentliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes berichtet. Nun ist das Verfahren nach Angaben des Vereins endgültig abgeschlossen.

Landesverwaltungsgericht hebt Strafen auf

Ausgangspunkt waren Kontrollen der Finanzpolizei im Jahr 2023. Insgesamt ging es um 192 freiwillige Festivalhelfer und drohende Strafen von insgesamt rund 140.000 Euro.

Wie die Kleine Zeitung berichtet, stellte das Landesverwaltungsgericht nun fest, dass die Helfer aus ideellen Motiven und unentgeltlich tätig waren. Verpflegung sowie ein kostenloser Festivalpass wurden dabei nicht als reguläres Entgelt für ein Arbeitsverhältnis gewertet. Die betroffenen Spruchpunkte des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wurden aufgehoben.

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Bereits zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern zur Verwirklichung eines gemeinsamen ideellen Vereinszwecks nicht automatisch als Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist.

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Kein weiteres Rechtsmittel

Laut Kleiner Zeitung lief die Rechtsmittelfrist am 31. August 2026 ab, ohne dass seitens der Finanzpolizei ein weiteres Rechtsmittel eingebracht wurde. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.

„Dass das jetzt so abrupt und klar endet, war nicht zu erwarten und macht uns umso glücklicher“, wird Acoustic-Lakeside-Obfrau Sara Pleschounig von der Kleinen Zeitung zitiert.

Verein kündigt Amtshaftungsklage an

Für den Kulturverein bleibt dennoch ein erheblicher finanzieller Schaden. Nach eigenen Angaben erreichen die Verfahrenskosten aus drei Jahren und drei Instanzen beinahe die Höhe der ursprünglich angedrohten Strafen.

Nach insgesamt 18 Verhandlungstagen und rund 80 Stunden vor Gericht spricht Pleschounig von einem „klaren Sieg für die gesamte Vereinslandschaft“. Wie die Kleine Zeitung berichtet, will der Verein nun im Rahmen einer Amtshaftungsklage Schadenersatz vom Staat fordern.