Für die betroffene Arbeitnehmerin gehörten zusätzliche Einsätze offenbar über längere Zeit zum Arbeitsalltag. Sie übernahm Schichten und leistete dadurch immer wieder Mehrstunden. Das Problem: Obwohl ihre Arbeitszeiten im Betrieb korrekt dokumentiert wurden, erfolgte die finanzielle Abgeltung der zusätzlichen Arbeitszeit nicht.
„Die Arbeitszeiten wurden zwar im Betrieb korrekt erfasst, aber eine Vergütung der Mehrstunden samt gesetzlicher Zuschläge blieb jahrelang aus“, schildert Wolfram Lechner, Referatsleiter Arbeitsrecht & Arbeitnehmer der AK Kärnten. Die Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer. Lechner berechnete die offenen Ansprüche und intervenierte beim Arbeitgeber.
2.100 Euro für offene Ansprüche
Die Intervention zeigte Wirkung, denn die ausstehenden Mehrstunden sowie die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge wurden nachbezahlt. Insgesamt erhielt die Service-Mitarbeiterin 2.100 Euro. „Gerade in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten kommt es immer wieder vor, dass Mehr- und Überstunden nicht korrekt abgegolten werden“, sagt Lechner.
Arbeitszeiten genau dokumentieren
Die AK Kärnten rät Beschäftigten deshalb, ihre Arbeitszeiten möglichst genau zu dokumentieren. Das kann vor allem dann hilfreich sein, wenn es später zu Unstimmigkeiten über geleistete Stunden kommt. Auch digitale Hilfsmittel können dabei unterstützen. Die Arbeiterkammer verweist auf ihren digitalen Zeitspeicher, mit dem Arbeitszeiten laufend festgehalten werden können. Im Streitfall könne eine solche Dokumentation als Argumentationshilfe dienen.