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Wer hat Anspruch auf den „Corona“-Familienhärtefonds?

Familien, die aufgrund der jetzigen Situation in finanzielle Not geraten sind, soll mit dem neuen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung geholfen werden, erklärt heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Ab 15. April können Anträge an Aschbachers Ressort Arbeit, Familie und Jugend gestellt werden. Der Familienhärtefonds, den man bereits kennt, wird nun zum „Corona“-Familienhärtefonds und wurde auf ganze 30 Millionen…

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Familien, die aufgrund der jetzigen Situation in finanzielle Not geraten sind, soll mit dem neuen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung geholfen werden, erklärt heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Ab 15. April können Anträge an Aschbachers Ressort Arbeit, Familie und Jugend gestellt werden.

Der Familienhärtefonds, den man bereits kennt, wird nun zum „Corona“-Familienhärtefonds und wurde auf ganze 30 Millionen Euro aufgestockt. Ob eine weitere Erhöhung des Fonds nötig sein wird, wird laufend geprüft werden, kündigte Aschbacher an. Viele Familien schlitterten vor Kurzem in die Kurzarbeit oder sogar in die Arbeitslosigkeit und fallen damit unter die Einkommensgrenzen. Für sie wurde der Corona-Familienhärtefonds eingerichtet.

Wer hat Anspruch auf den „Corona“-Familienhärtefonds?

  • Familien und Alleinerziehende Personen
  • Jene Personen, die nach dem 28. Februar wegen der Coronakrise den Arbeitsplatz verloren haben oder in Kurzarbeit mussten.
  • Selbstständige mit massiven Umsatzeinbußen
  • Dazu muss man Bezieher von Familienbeihilfen sein

Familien die Anspruchberechtigt sind bekommen eine einmalige finanzielle Unterstützung die nicht zurückzuzahlen ist. Die genaue Höhe hängt vom vorherigen Einkommen sowie vom Medianeinkommen der Familie ab.

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  • Online: 09.04.2020 - 13:11

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