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Stadtgemeinde Völkermarkt startet „Corona-Cashback-Aktion“

Die Stadtgemeinde Völkermarkt, mit Bürgermeister Markus Lakounigg, möchte eine Unterstützungsaktion mit dem Ziel umsetzen, die wirtschaftlichen Nachteile, welche den heimischen Gewerbetreibenden durch die Pandemie entstanden sind, teilweise finanziell auszugleichen. Bei der Abwicklung dieser Aktion wird die Stadtgemeinde von der Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt. Die Rede ist von einer „Corona-Cashback-Aktion“ Die Stadtgemeinde legt das Förderbudget dafür mit…

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Die Stadtgemeinde Völkermarkt, mit Bürgermeister Markus Lakounigg, möchte eine Unterstützungsaktion mit dem Ziel umsetzen, die wirtschaftlichen Nachteile, welche den heimischen Gewerbetreibenden durch die Pandemie entstanden sind, teilweise finanziell auszugleichen. Bei der Abwicklung dieser Aktion wird die Stadtgemeinde von der Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt. Die Rede ist von einer „Corona-Cashback-Aktion“

Die Stadtgemeinde legt das Förderbudget dafür mit 15.000 Euro fest, wobei ein Maximaleinreichbetrag pro Person von 200 Euro mit 15 Prozent – also maximal 30 Euro – gefördert werden. Diese Förderung kann nur einmalig bezogen werden und wird auf das jeweilige Konto überwiesen.

Wie funktioniert’s?

Startdatum der Aktion soll der 2. Juni 2020 sein. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Der jeweilige Einkauf muss in einem Handels- oder Gewerbetrieb innerhalb der Stadtgemeinde Völkermarkt getätigt worden sein. Die Herkunft des Einkäufers ist dabei nicht relevant. Die Aktion endet, sobald das gesamte Förderungsbudget ausbezahlt wurde.

Von dieser „Corona-Cashback-Aktion“ ausgenommen sind Einkäufe bei Tankstellen und Tankstellenshops, Lebensmittelketten bzw. großflächiger Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Spielcasinos und Wettbüros, Jugendgefährdende Einrichtungen, Glücksspiel und Tabak sowie Laufhäuser und ähnliche Etablissement

Wie reicht man die Rechnung ein?

Über die Homepage der Stadtgemeinde Völkermarkt gelangt man über einen Link zur Wirtschaftskammer Kärnten, wo ein Onlineformular auszufüllen und die jeweilige Rechnung hochzuladen ist. Diese wird von der WKK auf ihre Richtigkeit geprüft und im Anschluss freigeben. Die Stadtgemeinde Völkermarkt erhält von der WKK eine Liste mit den positiv geprüften Anträgen samt dazugehörenden Rechnungen, Informationen zur Person und überweist dann die jeweilige Förderungssumme an die jeweiligen Personen.

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  • Online: 28.05.2020 - 13:21

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