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Ab 5. Juni: Kärntner dürfen ohne Hindernisse nach Slowenien fahren

Morgen, Samstag, ist es soweit. Die slowenische Regierung hat beschlossen, ab 5. Juni die Einreisebestimmungen zu lockern. Was heißt das jetzt, wenn man als Kärntner nach Slowenien fahren möchte? Heute befinden sich noch Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg auf der „roten Liste“ Sloweniens. Ab 5. Juni 2021 wird man auch aus den drei Bundesländern…

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Morgen, Samstag, ist es soweit. Die slowenische Regierung hat beschlossen, ab 5. Juni die Einreisebestimmungen zu lockern. Was heißt das jetzt, wenn man als Kärntner nach Slowenien fahren möchte?

Heute befinden sich noch Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg auf der „roten Liste“ Sloweniens. Ab 5. Juni 2021 wird man auch aus den drei Bundesländern (Kärnten, Steiermark und Oberösterreich) auflagenfrei (ohne PCR-Test ,Quarantäne oder Impfung) einreisen können.

Das bedeutet, Personen, die zum Beispiel einen Wohnsitz in Kärnten haben, brauchen keinen PCR-Test mehr für einen Aufenthalt in Slowenien. Zu Deutsch: Man kann als KärntnerIn wie vor der Pandemie nach Slowenien einreisen.

Für die Einreise aus Slowenien nach Österreich (wenn man sich in den letzten zehn Tage in Slowenien aufgehalten hat) ist ein aktueller 3-G-Nachweis (das bedeutet, dass die Person entweder geimpft, getestet ist oder eine Covid-19 Infektion überstanden hat) erforderlich. Eine Quarantäne ist nicht mehr verpflichtend. Kann ein 3-G Nachweis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test (PCR-Test oder Antigentest ) zu machen.

Quelle: Bundesregierung, APA

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  • Online: 04.06.2021 - 09:38

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